Kompetente Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht Koperationen im Gesundheitswesen

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Anwalt für Gesellschaftsrecht


Anwalt für Gesellschaftsrecht Marksen Ouahes berät und vertritt Ärzte, Praxen und Unternehmen der Gesundheitsbranche in allen Fragen des Gesellschaftsrechts und Vertragsrechts.

Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind im Rahmen einer Gesellschaftsgründung auf Verträge angewiesen. Wir erarbeiten interdisziplinär mit Steuerberatern auf die individuellen Bedürfnisse der Beteiligten zugeschnittene vertragliche Lösungen. Wir beraten uind vertreten Sie interdisziplinär mit Steuerberatern bei der Wahl der für Sie geeigneten Gesellschafts- bzw. Organisationsform und gestalten die entsprechenden Gesellschaftsverträge und Satzungen.


24/7 Direktanfrage per E-Mail

Spezialisierungen


Beratung durch Anwalt für Gesellschaftsrecht MARKSEN OUAHES - Unser Tätigkeitsspektrum:
  • Gesellschaftsgründung
  • BGB-Gesellschaft (GbR)
  • Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • GmbH & Co. KG
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Verein.
  • Gesellschaftsrechtliches Alltagsgeschäft (Corporate Housekeeping)
  • Compliance und Corporate Governance
  • Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen (Corporate Litigation)
  • Praxiskaufverträge, Praxismietverträge
  • Beitritts- und Anteilskaufverträge beim Eintritt in Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften etc.
  • Fusionsverträge; Zusammenführung von Berufsausübungsgemeinschaften
  • Nutzungsverträge für Geräte und sonstige Praxisressourcen
  • Kooperationsverträge zwischen ambulanten und stationären Leistungserbringern
  • Selektivverträge gemäß §§ 73b, 73c und 140a ff. SGB V

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen der Kooperation, von der Gründung an über die Weiterentwicklung bis hin zur Beendigung von

  • Arztpraxis
  • Berufsausübungsgemeinschaft (GbR, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH)
  • Apparategemeinschaft
  • Zweigpraxis und Filiale
  • Ambulanz
  • Organisationsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft
  • Modellen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)
  • Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ).
  • Anstellung von Ärzten
  • Tätigkeit als Honorararzt im Krankenhaus
  • Tätigkeit als Belegarzt im Krankenhaus
  • Tätigkeit als Konsiliararzt im Krankenhaus
  • Tätigkeit als Durchgangsarzt.

Wir beraten und vertreten Gesellschaften, Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsräte im Zusammenhang mit Gesellschaftsstreitigkeiten:
  • Auslegung des Gesellschaftsvertrages
  • Auslegung des Dienstvertrages/Anstellungsvertrages
  • Streit um Gesellschaftsanteile
  • Ausschluss von Gesellschaftern
  • Beschlussmängel
  • Schiedsverfahren
  • Mitgliedschaftliche Rechte
  • Gesellschafterversammlungen
  • Kompetenzen


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Anwalt für Gesellschaftsrecht Marksen Ouahes


Benötigen Sie eine Beratung zu gesellschaftsvertraglichen Fragen? Ich berate und vertrete als spezialisierter Anwalt für Gesellschaftsrecht & Medizinrecht alle im Gesundheitssektor agierende Unternehmen in allen gesellschaftsvertraglichen Angelegenheiten bundesweit. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf und vereinbaren einen Beratungstermin.

Sie können uns telefonisch, per E-Mail Direktanfrage oder folgendem Kontaktformular kontaktieren.


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