KRANKENHAUSRECHT
Unsere Leistungen umfassen die Krankenhausplanung, Krankenhausfinanzierung und das Vergütungsrecht.
Wir beraten und vertreten Sie im Rahmen der Erschließung des ambulanten Sektors in Form von Ermächtigungen, der Gründung von bzw. Beteiligung(en) an Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), dem Abschluss von Verträgen der Integrierten Versorgung und Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten inkl. der verschiedenen Modellen der individuellen Einbindung in den Klinikbetrieb. Aufgrund des Kostendrucks werden wirtschaftlich effiziente Lösungen und damit zwingend Fragen dee Auslagerung einzelner Aufgabenbereiche z.B. in Form der Gründung selbstständiger Gesellschaften relevant. Hierbei beraten und vertreten wir Sie. Zudem planen wir individuell auf den Einzelfall angepasste Klinikkonzepte und Verträge für Kooperationen zwischen Krankenversicherern, Klinikträgern und Ärzten bzw. Zahnärzten. Zudem vertreten und beraten wir Sie in allen Fragen des Krankenhausentgeltgesetzes (KEntG) und übernehmen das Forderungsmanagment gegenüber Kostenträgern und Patienten im Falle der Leistungsverweigerung oder der Kürzung von Leistungen. Spezialiserte Rechtsberatung im Krankenhausrecht Kanzlei MARKSEN.OUAHES.
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