Anwalt für Medizinstrafrecht

Medizinstrafrecht

ANWALT FÜR MEDIZINSTRAFRECHT




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Wir beraten, vertreten und verteidigen als Strafverteidiger & Anwalt für Medizinstrafrecht unsere Mandanten umfassend zu allen Aspekten des Medizinrechts & Medizinstrafrechts bundesweit. Aufgrund unserer strafrechtlichen Expertise und Vernetzung mit exzellenten Strafverteidigern können wir Sie im Strafverfahren effektiv, reaktionsschnell und exzellent vertreten.

Wir sind in der Lage reaktionsschnell gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten schlagkräftige und exzellent ausgestattete Verteidigerteams zu oganisieren.

Für Patienten, die sich in ärztliche Behandlung begeben, ist Vertrauen unabdingbar.  Behandlungsfehler oder großangelegte Fälle von Abrechnungsbetrug erschüttern dieses Vertrauen mitunter nachhaltig. Nun geht es darum schnellstmöglich dieses essentielle Vertrauen wiederherzustellen.

Der Verfolgungsdruck auf Akteure im Gesundheitsbereich hat indes deutlich zugenommen, sodass sie schnell zum Beschuldigten werden, was neben strafrechtlichen Folgen für die betroffene Mediziner auch berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Verlust der Zulassung haben kann. Der drohenden beruflichen und persönlichen Existenzvernichtung des Mandanten ist deshalb konzentriert entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang gilt es, eine öffentliche Hauptverhandlung mit großer Medienwirkung zu vermeiden; denn selbst im Falle eines Freispruchs wären der Ruf und das Fortbestehen des Unternehmens jedenfalls gefährdet.

Wir als Anwalt für Medizinstrafrecht unterstützen beschuldigte Mediziner dabei, im Ermittlungs- und Hauptverfahren ein spürbares Gegengewicht zu setzen. Aufgrund unserer besonderen Spezialisierung im Medizinrecht, Arzt- und Medizinstrafrecht können wir die möglichen Folgen für Approbation und Vertragsarztzulassung antizipieren und den relevanten Sachverhalt im Detail fachgerecht einschätzen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln. Hierzu ziehen wir die vollständige Ermittlungsakte bei. Wir vertreten als Kanzlei für Medizinrecht darüber hinaus Unternehmen aus dem Bereich Pharma und Healthcare wie Medizinproduktehersteller.

Unsere Referenzen

  • Staatsschutzverfahren vor dem OLG Stammheim (2016)

      Auf Seiten des Nebenklägers Carl Campeau. Erfahren Sie hier mehr

  • Medizinstrafrecht Apotheker-Fall (Peter Stadtmann, Alte Apotheke Bottrop)

       Verfahrensbeteiligt vor dem Landgericht Essen. Erfahren Sie hier mehr

  • Verfahrensbeteiligt in weiteren medizinstrafrechtlichen Verfahren u.a. wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und des Verstoßes gegen Vorgaben des Arzneimittelgesetzes und des Abrechnungsbetruges zum Nachteil der GKV

Unser Tätigkeitsspektrum 

  • Wirtschaftsstrafsachen Betrugs- und Untreuedelikte
  • Korruptions- und Wettbewerbsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Arzt- und Medizinstrafrecht
  • Verteidigung in Staatsschutzverfahren vor Staatsschutzkammern und den Oberlandesgerichten
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verteidigung in Sexualstrafsachen sowie wegen Jugend- und Kinderpornographievorwürfen
  • Verteidigung in Kapitalstrafsachen (Verbrechen gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit)
  • Unterlassene Hilfeleistung; fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
  • Abrechnungsbetrug
  • Untreue oder Korruption im medizinischen Bereich
  • Verstöße gegen das Arzneimittel- und das Betäubungsmittelgesetz
  • Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (Suchtmittelsubstitution),
  • unterlassener Hilfeleistung,
  • sexuellen Missbrauchs im Behandlungsverhältnis,
  • Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse und
  • Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht,
  • Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz,
  • Verstoß gegen das Transplantationsgesetz (Organspende)

    ABRECHNUNGSBETRUG

    Aus staatsanwaltlicher Sicht umfasst der Vorwurf des Abrechnungsbetruges folgende Kontexte:

  • Abrechnung fingierter Leistungen,
  • Organisationsmissbrauch einer Praxisgemeinschaft, sog. Gestaltungsmissbrauch (unzulässige Scheinzahlmehrung);
  • Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen (wie bspw. jüngst in München Ermittlungen wegen Abrechnung von Speziallaborleistungen M III und IV durch den Einsendearzt und nicht den leistungserbringenden Laborarzt);
  • Abrechnung fehlerhaft delegierter Leistungen (Delegation an nicht qualifizierte Mitarbeiter oder entgegen das Gebot der persönlichen Leistungserbringung, bspw. im Falle einer Ermächtigung);
  • falsche gebührenrechtliche Bewertungen erbrachter Leistungen wie Wahl der höher bewerten Leistungsziffer, Leistungssplitting, Täuschen der Prüfstatistik;
  • konsequent unwirtschaftliche Behandlungen;
  • Nichtberücksichtigung von Rabatten, Boni und sonstigen Vergünstigungen („kick-back“);
  • unzulässige Budgeterweiterung durch Scheinpartner.

    Der Vertragsarzt muss insbesondere vor dem Hintergrund der gesetzlichen Pflicht, wonach die Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen Hinweisen auf mögliche Betrugsdelikte nachgehen müssen, Vorsicht walten lassen, wenn die Plausibilitätskommission der KV ihn zur Stellungnahme aufgrund einer Auffälligkeit der Abrechnung auffordert, bspw. weil Zeitprofile auffällig sind oder über 20 resp. 30% gemeinsame Patienten in einer Praxisgemeinschaft festgestellt worden sind.

    Ab diesem Zeitpunkt kann jede Äußerung in einem Regress-/ Plausibilitätsverfahren von der KV Anlaß zur Initiierung eines strafrechtliche Ermittlungsverfahrens sein.

    Neben dem Abrechnungsbetrug sind folgende Sachverhalte Gegenstand strafrechtlicher Vorwürfe:

  • Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (Suchtmittelsubstitution),
  • unterlassener Hilfeleistung,
  • sexuellen Missbrauchs im Behandlungsverhältnis,
  • Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse und
  • Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht,
  • Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz,
  • Verstoßes gegen das Transplantationsgesetz (Organspende)
  • Körperverletzung oder (zumeist fahrlässiger) Tötung aufgrund von Behandlungsfehlern oder Aufklärungsmängeln
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  • ICH SETZE MICH NACH DEM MOTTO „FORTITER IN RE, SUAVITER IN MODO“ FÜR IHRE ANGELEGENHEIT GANZ PERSÖNLICH EIN" .

    Rechtsanwalt Marksen Ouahes

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