Seitenverkehrte Hirntumor – OP

Seitenverkehrte Hirntumor-OP

Der Geschädigte kam wegen Sehbeschwerden zur Computertomographie in eine radiologische Praxis, wo ein linksseitiger Hirntumor festgestellt wurde. Mit diesem Befund wurde der Kläger stationär aufgenommen und operiert. Der radiologischen Auswertung entsprechend erfolgte der Zugang über die linke Schädelseite, wo die operierenden Ärzte jedoch keinen Tumor fanden. Eine erst danach durchgeführte Ultraschalluntersuchung (Sonographie) deckte auf, dass der Tumor rechtsseitig gelegen war und den Radiologen bei der Beschriftung der Computertomographie eine Seitenverwechslung unterlaufen war. Der Operateur resezierte deshalb einen Teil des Tumors, eine vollständige Entfernung war auf diesem Zugangsweg nicht möglich.

In der Folgezeit nach der Operation stellten sich beim Kläger eine verstärkte Sehstörung, sowie eine Lähmung und Gefühlsstörungen im rechten Bein ein. Im Zuge der weiteren Nachbehandlung wurde eine computertomographische Kontrolle durchführt und ein Restgeschwulst feststellt. Im Rahmen weiterer Kontrollen begründeten die Kontroll-CTBilder den Verdacht eines erneuten Tumorwachstums.

Das Gericht (OLG Stuttgart 18.03.2003 – AZ: 1 U 81/02) sprach dem Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro zu. Es meinte, dass in der fehlerhaft durchgeführten Computertomographie ein Behandlungsfehler zu sehen sei. Aufgrund der Gesichtsfeldeinschränkung sei der Geschädigte praktisch einem Blinden gleichgestellt und kann zudem seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen.
Tod eines achtjährigen Kindes bei Hirn-OP

Erst kürzlich wurde ein Neurochirurg vom Landgericht Hannover wegen fahrlässiger Tötung eines achtjährigen Kindes verurteilt. Nach einer zunächst erfolgreichen Hirnoperation versäumte der Chirurg dem Mädchen ein notwendiges Hormonspray zu verabreichen, was bei dem Kind zu einem massiven Flüssigkeitsverlust und extrem hohen Natriumwerten führte. Eine Woche später starb das Mädchen. Der Richter meinte, dass ein „Organisationsverschulden“ der Klinik, weil diese keinen Kinderarzt zurate gezogen oder sich um eine rechtzeitige Verlegung bemüht habe, vorlag. Weiterhin habe der Arzt auch Basiswissen, dass schon ein Student gehabt haben muss, nicht angewendet. Mittlerweile werden dem Arzt auch andere Fehlbehandlungen vorgeworfen, die noch verhandelt werden.

Mehr zu Fehlbehandlungen bei Bandscheiben- und Wirbelsäulenoperationen finden sie folgend: http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/ard/sendung/124223/index.html
Wirbelkörperbogenbruch bei Bandscheiben-OP

Bei einem 27 jährigen Mann wurde in Folge eines Fahrradunfalls eine Bandscheibenoperation durchgeführt. Während dieser wurde eine Schraube falsch positioniert und ein Wirbelkörperbogen brach ab. Der Sachverständige meinte, da dies nicht sofort korrigiert wurde, lag ein Verstoß gegen einen ärztlichen Standard vor, der nicht hätte passieren dürfen. Daher lag ein grober Behandlungsfehler vor. Es hätte vielmehr innerhalb von Minuten auf diese Situation reagiert und der Zustand behoben werden müssen. Deshalb nahm das Gericht LG Bielefeld (15.04.2008 – Az: 4 0 163/07) auch hier einen Behandlungsfehler an.

Der Geschädigte kann infolge der Fehlbehandlung sämtliche Tätigkeiten nicht mehr ausführen, die mit Heben und Tragen von Gewichten über 10 kg zu tun haben. Zudem hat er Schmerzen und kann nicht mehr ständig sitzende Positionen ausüben und wird zeitlebens Krankengymnastik machen müssen. Aufgrund dieser enormen Einschränkungen nahm das Gericht ein Schmerzensgeld von 80.000 € als angemessen an.

Mehr zum Thema Rücken der „Aktion gesunder Rücken“ mit unterschiedlichsten Informationen zur Prävention und Rehabilitation für Betroffene, aber auch Mediziner und Therapeuten, finden sie hier: www.agr-ev.de
Koma nach Gehirnblutung

Folgender Bericht dokumentiert die Leidensgeschichte eines bis dato gesunden Mannes. Wegen stechender Kopfschmerzen kam er in ein Krankenhaus, wo eine Hirnblutung festgestellt wurde, die eines operativen Eingriffs bedurfte. Ab dieser OP veränderte sich das Leben des Rechtsanwalts. Besser: Mit dieser OP veränderte sich das Leben des Rechtsanwalts grundlegend. Er fiel ins Koma und musste nach und nach alle Handlungen des täglichen Lebens wieder erlernen. Der Beitrag zeigt die Odyssee und den langen Kampf um die Anerkennung eines Behandlungsfehlers (http://www.zeit.de/2006/45/Kunstfehler?page=all).