aut-idem-Regelung für Arzneien bleibt unverändert

Die Bundesregierung lehnt eine Aufhebung der aut-idem-Regelung für einzelne Patientengruppe ab. Das wurde während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses deutlich. Die Regelung verpflichtet Apotheker, statt des vom Arzt verschriebenen Arzneimittels ein wirkstoffgleiches Mittel an den Patienten auszugeben, für das dessen Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Arzneimittelhersteller hat.
Nach Ansicht von Annette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, hat sich die seit 13 Jahren geltende Regelung bewährt. „Wir sehen keinen Änderungsbedarf“, machte die CDU-Politikerin deutlich und stellte sich so gegen eine vom Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung, Friedrich-Wilhelm Mehrhoff, eingebrachte Petition.
Darin hatte Mehrhoff die Forderung erhoben, Parkinsonpatienten von dieser Regelung auszunehmen. Die Betroffenen, so die Argumentation des Petenten, litten unter anderem unter Problemen der Magen-Darm-Motorik. Dies führe dazu, dass Generika-Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen, „die aber in ihrer Bio-Äquivalenz bis zu 30 Prozent von anderen Präparaten abweichen dürfen“, für Parkinsonkranke nicht verkraftbar seien. Zugleich machte Mehrhoff deutlich, dass es nicht das Ziel der Petition sei, statt Generika teure Originalmedikamente verschrieben zu bekommen. Es gehe vielmehr darum, dass die Patienten in der ambulanten Betreuung die Medikamente erhalten können, auf die sie im stationären Bereich eingestellt worden seien.
Die Gesundheitsstaatssekretärin verwies darauf, dass die Verträglichkeit von Medikamenten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gewissenhaft geprüft werde. Das Gesundheitsministerium, so Widmann-Mauz weiter, mische sich nicht in derartige Fragen der Bewertung ein, da es lediglich die Rechtsaufsicht führe, nicht aber die Fachaufsicht. Mit diesem Vorgehen sei man bislang immer gut gefahren, fügte sie hinzu. Außerdem verwies die CDU-Politikerin auf die fallbezogene Möglichkeit der Ärzte, Verschreibungen von der Regelung zu befreien.
Dem Einwand des Petenten, Ärzte müssten in solchen Fällen Regressanforderungen fürchten, hielt sie entgegen, dass einer solchen Forderung seitens der Krankenkassen immer ein Beratungsgespräch mit dem Arzt vorausgehen müsse, bei dem auf die konkrete individuelle Situation des Patienten eingegangen werden könne. Die Realität, so der Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung, sehe aber anders aus. Ärzte fürchteten schlichtweg den hohen bürokratischen Aufwand, wenn sie die aut-idem Regelung außer Kraft setzen. Der Aussage der Staatssekretärin, wonach von einem ständigen Wechsel der Medikamente angesichts der zweijährigen Mindestlaufzeit der Rabattverträge nicht die Rede sein könne, entgegnete Mehrhoff, in der Realität komme es dennoch zu einem häufigen Austausch.